Corona-VirusBei dem zu erwartenden massiven Anstieg der Covid-19-Fälle wird der neurologische Frühreha- und Rehasektor durch die Weiterversorgung der Patienten eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Patientenversorgung sicherzustellen. Die DGNR hält es für absolut unverzichtbar, die neurologische (Früh)Rehabilitation der Phasen B, C und auch D in die Katastrophenplanung einzubeziehen und finanziell abzusichern.

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Sehr geehrter Herr Minister Spahn,

das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) möchte Ihnen für Ihren engagierten Einsatz und Ihre konstruktiven Entscheidungen bei der Eindämmung der Corona-Krise einen ganz besonderen Dank aussprechen. Wir stimmen völlig mit Ihnen überein, dass es nun unverzüglich drastischer und konsequenter Maßnahmen bedarf, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen und das Gesundheitssystem auf die anstehenden Herausforderungen einzustellen. Insbesondere sehen wir auch die Notwendigkeit, bereits jetzt zusätzliche personelle Kapazitäten zu rekrutieren.

Wir möchten an dieser Stelle aber nachdrücklich darauf hinweisen, dass wir es für absolut unverzichtbar halten, den Rehabilitationssektor mit seinen 165.000 Betten mit einzubeziehen und abzusichern, insbesondere die neurologische (Früh)Rehabilitation der Phasen B, C und auch D. Bei dem zu erwartenden massiven Anstieg der Patientenzahlen wird der Frühreha- und Rehasektor durch die Weiterversorgung der Patienten mit entsprechender Entlastung der primärversorgenden Akutkrankenhäuser eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Patientenversorgung sicherzustellen.

Dies war bekanntermaßen in der Vergangenheit so der Fall. Die kontinuierliche Verringerung der stationären Behandlungsdauern in Akuthäusern wäre ohne die Möglichkeit der nahtlosen und qualifizierten Weiterversorgung in der Rehabilitation schlichtweg nicht möglich gewesen. Insbesondere die Kliniken der neurologisch-neurochirurgischen Früh-Rehabilitation sind in der Lage, schwerst betroffene Patientinnen und Patienten zu versorgen, darüber hinaus stehen für die Übernahme von beatmungspflichtigen Patienten mittlerweile über 1.100 Behandlungsbetten für das prolongierte Weaning in Deutschland zur Verfügung.

Dabei besteht die Besonderheit in der neurologischen Rehabilitation, dass Patienten über alle Erholungsstadien hinweg (Phase B – Frührehabilitation mit Intensivmedizin, Phase C – Frührehabilitation in der Rehabilitationseinrichtung, Phase D – Anschlussrehabilitation) zu betreuen sind und oftmals innerhalb einer Fachklinik (oft Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung unter einem Dach) über diese Phasen hinweg betreut werden, was für den Erfolg sehr förderlich ist.

Wenn es jetzt zur erwarteten massiven Ausweitung der Anzahl intensivpflichtiger Patienten kommen wird, sind gerade diese Kliniken gefordert, einen relevanten Beitrag in der Patientenversorgung zu leisten. Unsere Aufgabe sehen wir hierbei vor allem in der Entlastung der Akutkliniken, um dort die notwendigen Kapazitäten für kontinuierliche Neuaufnahmen zu schaffen. Patienten, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung beatmungspflichtig sind, können nach primärer Stabilisierung zum prolongierten Weaning in neurologischen Frührehabilitationseinrichtungen aufgenommen werden und erfolgreich intensivmedizinisch behandelt werden. So kann zunächst die außerklinische Intensivpflegebedürftigkeit vermieden werden. Diese Patienten können danach dennoch nicht ohne weiteres wieder in die Häuslichkeit entlassen werden. Dies gilt aber auch für alle anderen akut schwer erkrankte (zunächst intensivpflichtige) Patienten, die nicht beatmungspflichtig waren. Auch bei diesen Patienten sind sekundär neurologische Defizite zu erwarten („Post intensive care syndrome, PICS“ mit z.T. schweren motorischen, aber auch kognitiven und emotionalen Störungen). Dies ist die typische Klientel für eine neurologische Rehabilitation, mit neurologischer FrühRehabilitation und Anschlussrehabilitation.

Falls diese Weiterversorgung jetzt gefährdet wird, entstünden deutliche Versorgungsprobleme: Entweder verbleiben die Patienten im Akutkrankenhaus, wo sie wertvolle Behandlungskapazitäten blockieren, müssten in nicht ausreichend vorhandene Pflegeeinrichtungen (bei eigentlich vermeidbarer Pflegebedürftigkeit), oder aber sie werden in einem instabilen Zustand in ein unzureichend vorbereitetes häusliches Umfeld entlassen. In diesem Szenario drohen kurzfristige Wiederaufnahmen oder ambulant nicht zu beherrschende Notfallsituationen.

Akutkrankenhäuser haben eine Finanzierungsgarantie erhalten und bereiten sich bereits jetzt in einem großen Maße auf den zu erwartenden Andrang von Patienten vor und schaffen Behandlungskapazitäten. Die neurologische Frührehabilitation und Rehabilitation muss hier notwendigerweise dringend mitziehen, um die o.g. negative Entwicklung zu vermeiden. Da die neurologische Rehabilitation der Phasen C und D dem Rehabilitationssektor zugeordnet ist, wird der finanzielle Schutzschirm noch zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsträgern ausgehandelt. Das ist aber speziell für die neurologische Rehabilitation der Phase C (faktisch) irrelevant, da diese Leistungen ohnehin fast ausschließlich in Leistungsträgerschaft der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Ohne diese finanzielle Sicherheit können dringend erforderliche Vorbereitungen und Personalveränderungen nicht stattfinden.

Es bedarf zudem auch für die die neurologische (Früh-)Rehabilitation der Phasen B, C und auch D einer angemessenen „Katastrophenplanung“, die die Besonderheiten der Pandemie mit Bedarfszahlen, Behandlungsbesonderheiten (z.B. Isolierungsnotwendigkeiten, persönliche Schutzausrüstung, Mitarbeiterschulung) und ihre direkten und indirekten organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf die (Früh-) Rehabilitationseinrichtungen berücksichtigt. Wir erwarten, dass die neurologischen (Früh-)Rehabilitationseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten werden. Dies bedarf aber der geplanten  Vorgehensweise mit Unterstützung der Politik. Die von Ihnen ausgestellte finanzielle Garantie sollte daher aufgrund der aktuell krisenhaften Versorgungssituation aus unserer Sicht dringend auch auf die neurologische Rehabilitation ausgeweitet werden. Wir fordern Sie daher mit Nachdruck auf, die Kostensicherungsgarantie auszudehnen, um diesen Kliniken die Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben zu ermöglichen.

Zudem sollte zumindest für die aktuelle Situation der Bewilligungsvorbehalt der Krankenkassen für die Anschlussrehabilitation aufgehoben werden. Es kann nicht sein, dass dringend erforderliche Akutbetten blockiert werden, weil eine entsprechende Kostenzusage der Krankenkasse noch nicht vorliegt.

Für weitere Absprachen stehen wir selbstverständlich auch kurzfristig zur Verfügung.

Prof. Dr. Platz 
Präsident

PD Dr. Dohle
Vizepräsident

Prof. Dr. Mokrusch
Past-Präsident