Das Konzept des BMG definiert Schritte bis zur Normalität in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Infektionssituation, was sehr sinnvoll ist. Das Konzept fokussiert jedoch ausschließlich auf die Akutmedizin. Der ganze Bereich der Nachsorge, insbesondere der Rehabilitation, bleibt weitgehend unberücksichtigt. Aus Sicht DGNR kann es daher in dieser Form weder für die Regelung der Patientenversorgung, noch aus infektionsepidemiologischer Sicht als ausreichend angesehen werden. Darauf weist sie mit Schreiben vom 01.05.2020 an das BMG hin.

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Öffnungskonzept für die Krankenhäuser

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung Ihres Konzepts zum „neuen Alltag für den Klinikbetrieb“ in Deutschland, was wir dem Grunde nach sehr begrüßen. Bereits am 02. April hatten wir ja zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) darauf hingewiesen, dass auch in Zeiten der Corona-Pandemie Patienten mit anderen Krankheitsbildern eine adäquate, ihnen zustehende Behandlung erhalten sollte. Das vorliegende Konzept definiert Schritte bis zur Normalität sehr detailliert und in Abhängigkeit der aktuellen Infektionssituation, was sehr sinnvoll ist.

Das Konzept fokussiert jedoch ausschließlich auf die Akutmedizin und hier insbesondere auf die operativen Interventionen. Der ganze Bereich der Nachsorge, insbesondere der Rehabilitation, bleibt weitgehend unberücksichtigt. Rehabilitationseinrichtungen werden nur als potentielle „Reservekrankenhäuser“ berücksichtigt. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaften für Neurorehabilitation (DGNR) kann es daher in dieser Form weder für die Regelung der Patientenversorgung, noch aus infektionsepidemiologischer Sicht als abschließend angesehen werden. Diese Bewertung wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) unterstützt.

Die kurzen Liegezeiten der Akuthäuser, die ja auch in der derzeitigen Pandemiesituation essentiell für eine möglichst kurze Kontaktzeit der Patienten wären, können nur realisiert werden, wenn ein leistungsfähiges System der unmittelbaren stationären Nachversorgung zur Verfügung steht. Dies ist aber im vorliegenden Konzept nicht berücksichtigt. Die vorliegende Belegungsplanung insbesondere der Intensivstationen berücksichtigt nur operative Kapazitäten. Dabei können die tatsächlichen Belegungs- und Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser auch davon abhängen, ob die Patienten zeitnah zur Nachbehandlung in die stationäre Rehabilitation übernommen werden können. Die Rehabilitationseinrichtungen Deutschlands haben in den letzten Wochen mit ganz unterschiedlichen Beiträgen maßgeblich zur Sicherstellung des Gesundheitssystems beigetragen. Speziell das System der Neurorehabilitation mit dem neurologischen Phasenmodell, in dem auch schwer betroffene Patienten bis hin zur Beatmungspflichtigkeit unmittelbar nach der primären Akutbehandlung versorgt werden, war in ganz Deutschland regelhaft und intensiv in der Versorgung kritisch kranker Patienten, auch von COVID-19-Fällen, eingebunden.

Ähnliches gilt für die infektionsepidemiologische Sichtweise. Hier gibt es aktuell Gesetzesinitiativen zur Kostenerstattung für Screening-Untersuchungen auch für asymptomatische Personen. Hier werden jedoch nur die Akutmedizin und ambulante Strukturen berücksichtigt, der Rehabilitationssektor ist komplett ausgeklammert. Da die Ausbreitung von Viruspandemien nicht an Sektorengrenzen des Gesundheitswesens halt macht, ist auch dieses Konzept so nicht ausreichend. Zum Schutz der in stationären Rehabilitationseinrichtungen versorgten Patient*innen und deren Mitarbeiter*innen und damit mittelbar auch für die Allgemeinbevölkerung ist es notwendig, die Kostenerstattung für Screening-Untersuchungen und persönliche Schutzkleidung auch auf die
Rehabilitationseinrichtungen auszudehnen.

Wir bitten daher, das vorliegende Konzept zu überarbeiten und bei Überlegungen zur Wiedereröffnung des Gesundheitssystems den Rehabilitationssektor von Anfang an konsequent mit zu berücksichtigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Patientenversorgungsketten nicht adäquat organisiert und Infektionsketten nicht nachvollzogen und unterbrochen werden können.

Gerne stehen wir auch kurzfristig zur Erläuterung spezifischer Aspekte zur Verfügung.
Freundliche Grüße

Prof. Dr. Platz
Präsident

PD Dr. Dohle
Vizepräsident

Prof. Dr. Mokrusch
Past-Präsident