Zur Unterstützung der Krankenhausreform hat das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) als federführende Fachgesellschaft für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (NNFR) im Auftrag der AWMF Qualitätskriterien definiert, die sie als erforderlich für die Durchführung der NNFR ansieht. Dabei schlägt sie die Einführung einer zusätzlichen Leistungsgruppe für NNFR mit Beatmung vor, die bisher nicht adäquat abgebildet ist.
In einem Schreiben (PDF), das nicht nur an die AWMF, sondern auch an die Gesundheitsministerien und die weitere relevante Fachverbände versandt wurde, werden die Strukturkriterien für beide Leistungsgruppen erläutert, die das simultane Vorliegen von akutmedizinischen und rehabilitationsspezifischen Behandlungsaufträgen abbilden.