Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. (DGNR) ruft zur Teilnahme an einer Umfrage zu Fallzahlen und Verweildauer in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation auf.
Das Präsidium der DGNR sieht weiterhin Aufklärungs- und Handlungsbedarf in Bezug auf die Krankenhausreform.
Im Zuge der Krankenhausreform werden Leistungsgruppen (LG) definiert. Hierzu zählen auch die LG neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (NNF/Phase B) sowie die LG Intensivmedizin. Neben der Erfüllung der Qualitätskriterien für die Zuweisung der LGen wird der Erhalt der Vorhaltevergütung für die LGen von einer ausreichenden Fallzahl pro Kalenderjahr abhängen, dem Erfüllen der "Mindestvorhaltezahl" der Fälle für die jeweilige LG (§ 135f KHVVG). Hierzu soll das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) Mindestvorhaltezahlen pro LG ermitteln und empfehlen, die dann vom BMG per Rechtsverordnung bundeseinheitlich festgelegt werden und zur Anwendung kommen.
Nehmen Sie daher an der kurzen Umfrage zu den Fallzahlen und der Verweildauer in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation teil.