Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. (DGNR) hat eine Stellungnahme zur Definition von Personalkorridoren in der Phase C der neurologischen Rehabilitation verfasst. Adressat ist der GKV-Spitzenverband, welcher die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland ist.

Die DGNR betont, dass einheitliche Qualitätskriterien aufgrund der Heterogenität der Patientengruppen und der Unterschiede in den Übergangsphasen nicht sinnvoll sind. Stattdessen fordert sie einrichtungsbezogene Lösungen, die die Morbidität der Patienten und das therapeutische Anforderungsprofil berücksichtigen und bietet ihre wissenschaftliche Unterstützung an.

Zur Stellungnahme (PDF)

Back to top