Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. (DGNR) wendet sich gemeinsam mit dem Arbeitskreis Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und Schädelhirnverletzten in Bayern (AK Bayern e.V.) in einem offenen Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den GKV-Spitzenverband.
Nach mehreren Vorgesprächen ist zum 1. Oktober 2024 die neue Rehabilitations-Richtlinie in Kraft getreten, die u.a. die Nutzung des SINGER-Patientenprofils zur Anmeldung bestimmter Rehabilitationsleistungen vorsieht (1). Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft vertritt die Neurorehabilitation in Deutschland in ihrer gesamten Breite und hat bereits am 26.09.2022 zusammen mit dem Bundesverband Neurorehabilitation (BNR) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) in einer gemeinsamen Stellungnahme von der Verwendung des SINGER-Patientenprofils (SPP) für die Anmeldung von Patient:innen in der stationären Neurorehabilitation dringend abgeraten (2).
Im offenen Brief wird erklärt, warum aus Sicht der DGNR das SPP für die AR-Anträge zur Neurorehabilitation nicht geeignet ist. Zudem wird erläutert, warum die vom GKV-Spitzenverband / Medizinischen Dienst Bund kürzlich vorgelegten Erläuterungen (3) hierzu nicht hilfreich und sogar teilweise inhaltlich falsch sind.