Zertifizierung

Das Wichtigste vorab

DGNR-Zertifizierungsverfahren für „Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ werden ab dem 01.10.2021 durchgeführt.
Anträge auf Zertifizierung können ab sofort gestellt werden und sind an den TÜV Rheinland (Kontaktinfo s.u.) zu richten.
Das Formblatt zur Datenerhebung kann hier (docx) heruntergeladen werden.

Hintergrund

Die Notwendigkeit der spezialisierten Beatmungsentwöhnungsbehandlung (Weaning) ist allgemein anerkannt.
Weaning im hochspezialisierten Behandlungskontext der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) zeichnet sich durch integrierte Behandlungsansätze der Beatmungsmedizin und der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation aus. Gerade dieser Bereich stellt wichtige Schnittstellen zur intensivmedizinischen Akutmedizin und zur außerklinischen Intensivpflege dar – insbesondere auch mit Blick auf das 2020 verabschiedete Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG). Denn Weaning in der NNFR ist sehr erfolgreich, unterstützt die Lebensqualität und Teilhabe der Versorgten maßgeblich und kann dabei auch wesentlich zur Vermeidung eines außerklinischen Intensivpflegebedarfs beitragen.
Wie die Spezialisierung aus fachlicher Sicht nachgewiesen werden kann und soll, zeigt die DGNR-Zertifizierung für Zentren zur Beatmungsentwöhnung auf.
Zertifizierungsmöglichkeiten schaffen nicht nur objektive Kriterien, sondern die durch sie geschaffene Vereinheitlichung von Standards ermöglicht vor allem auch eine konzeptionelle und qualitative Transparenz. Sie vereinfachen dadurch die Diskussion über erforderliche Strukturmerkmale, Behandlungsinhalte, Kapazitäten und Finanzierung.

Die Zertifizierung

Mit dem in Kooperation mit dem TÜV Rheinland umgesetzten DGNR-Zertifizierungsverfahren für „Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ sollen die Qualität der Zentren gefördert sowie die Einhaltung der für ein Weaning in der NNFR erforderlichen Standards in einem unabhängigen Zertifizierungsverfahren nachgewiesen und transparent nach außen dargelegt werden. Die Zertifizierung berücksichtigt dabei auch die strukturellen Besonderheiten der antragstellenden Einrichtung: So ist beispielsweise unerheblich, ob das Weaning auf spezialisierten intensivmedizinischen oder nicht intensivmedizinischen Einheiten stattfindet und ob es sich um Weaningstationen oder ausgewiesene Weaningbetten auf Frührehabilitationsstationen handelt, solange alle erforderlichen Qualitätskriterien nachweislich umgesetzt sind. Facheinrichtungen sowie einzelne Abteilungen eines Krankenhauses sind ebenfalls gleichermaßen antragsberechtigt.

Das Zertifikat…

  • … schafft Transparenz und objektive Kriterien für Beatmungsentwöhnung in der NNFR
  • … sichert und verbessert die Struktur- und Prozessqualität (auch durch Re-Zertifizierung)
  • … fördert die fachliche Schwerpunktbildung und die gegenseitige Akzeptanz
  • … berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse der neurologischen Weaningklientel
  • … trägt zur Vereinfachung der Kommunikation bei, insbesondere gegenüber Kostenträgern, Politik und Betroffenenverbänden

Die Schritte vom Antrag bis zum Zertifikat:

  1. Angebotserstellung durch den TÜV Rheinland und Übersendung an den Antragsteller.
  2. Antragstellung der Einrichtung beim TÜV Rheinland. *
  3. Angebotsannahme und Nennung eines Wunschzeitraumes für ein Audit vor Ort.
  4. Benennung eines leitenden Auditors durch den TÜV Rheinland – anschließend gemeinsame Terminfestlegung mit dem Antragsteller.
  5. Übersendung erforderlicher Unterlagen des Antragstellers an den leitenden Auditor – anschließend Prüfung.
  6. Übersendung des Auditplanes und Benennung des leitenden Auditors sowie eines medizinischen Fachauditors (wird durch die DGNR zur Seite gestellt) für einen Vor-Ort-Termin.
  7. Durchführung des Audits.
  8. Berichterstattung der Auditoren gegenüber dem Zertifizierungsausschuss der DGNR – anschließend Prüfung des Auditberichts.
  9. Auditbericht und Zertifikat werden durch den Zertifizierungsausschuss der DGNR freigegeben – anschließend Freigabe durch den TÜV Rheinland und Übersendung des Zertifikats.

*bei Re-Zertifizierung erfolgt eine automatische Angebots-Zusendung sechs Monate vor Ende der Zertifikatslaufzeit.

Kontaktinformation zum TÜV Rheinland:
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen beim TÜV Rheinland zur Verfügung:
Angebot und Leistungen
Herr Lukas Schindler
T: +49(0) 2218065211
M: +49 (0) 1604714034
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fachliche Informationen:
Herr Christian Friederich
M: +49 (0) 172 2320512
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dr. med. M. Groß
Prof. Dr. med. T. Platz
Prof. Dr. med. M. Pohl
Prof. Dr. med. T. Schmidt-Wilcke
Zertifizierungsausschuss der DGNR

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