Info zur Zertifizierung
Hintergrund
Wenn Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen oder nach neurochirurgischen Eingriffen (z. B. nach einem Schlaganfall oder einer Hirnoperation) vom Beatmungsgerät entwöhnt werden sollen, geschieht das oft im Rahmen der sogenannten neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR). Hier arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen eng zusammen – etwa aus der Beatmungsmedizin und der neurologischen Rehabilitation.
Die Erfahrung zeigt: Die Beatmungsentwöhnung in der NNFR ist sehr erfolgreich. Sie hilft den Betroffenen, ihre Lebensqualität zurückzugewinnen und wieder aktiv am Leben teilzunehmen. Oft kann sogar vermieden werden, dass sie dauerhaft auf intensive Pflege zu Hause angewiesen sind.
Geltungsbereich des Zertifikates
Damit solche spezialisierten Behandlungen überall auf hohem Niveau angeboten werden können, gibt es seit 2021 die Möglichkeit, sich nach einem Standard der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) zertifizieren zu lassen. Diese Zertifizierungen zeigen, dass eine Klinik bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt.
Ziel ist, bundesweit einheitliche Standards für die Diagnose, Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit länger andauernder Beatmungsentwöhnung auf einem qualitativ anerkannten Niveau zu präzisieren und damit sicher zu stellen.
Solche Standards helfen nicht nur bei der Bewertung der Qualität, sondern sorgen auch für mehr Klarheit: Welche Ausstattung ist nötig? Wie sieht die Behandlung aus? Wie viele Behandlungsplätze werden gebraucht? Auf diese Weise wird also auch der fachliche Austausch über die Versorgung unterstützt.
Kriterienkatalog – Entwicklung und Aktualisierung
Die Kriterien für das Zertifikat wurden durch den Zertifizierungsausschuss definiert. Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern der tragenden Fachgesellschaft (DGNR). Die Anforderungen sind im Erhebungsbogen veröffentlicht und basieren im Wesentlichen auf national veröffentlichten Leitlinien und international veröffentlichter medizinisch-wissenschaftlicher Literatur. Die Anforderungen werden vom Zertifizierungsausschuss mindestens alle drei Jahre geprüft und überarbeitet. Eine Durchsicht erfolgt jährlich. Der Ausschuss ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Anforderungen, welche die Grundlage für die Zertifizierung darstellen. In den Prozess sind weitere Expertinnen und Experten der Fachgesellschaft sowie auch Betroffene einbezogen, denen der aktualisierte Standard jeweils zur Kommentierung vorgelegt wird.
Ablauf Prüfverfahren
Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung eines Zertifikats zu erfüllen sind, können dem Erhebungsbogen entnommen werden.
Auf Basis des Erhebungsbogens begehen sogenannte Auditoren (ein medizinischer Fachexperte und ein Zertifizierungsexperte vom TÜV Rheinland) gemeinsam die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben.
Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen. Sollten es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden, die innerhalb einer festgelegten Frist zu erfüllen sind. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können.
Grundlage der Vergabe des Zertifikats
Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Zertifizierungsausschuss, nach Prüfung der Empfehlung der Auditoren. Das Zertifikat wird mit einer Gültigkeit von drei Jahren vergeben. Danach ist eine erneute Zertifizierung erforderlich.
Die Schritte vom Antrag bis zum Zertifikat:
- Angebotserstellung durch den TÜV Rheinland und Übersendung an den Antragsteller.
- Antragstellung der Einrichtung beim TÜV Rheinland. *
- Angebotsannahme und Nennung eines Wunschzeitraumes für ein Audit vor Ort.
- Benennung eines leitenden Auditors durch den TÜV Rheinland – anschließend gemeinsame Terminfestlegung mit dem Antragsteller.
- Übersendung erforderlicher Unterlagen des Antragstellers an den leitenden Auditor – anschließend Prüfung.
- Übersendung des Auditplanes und Benennung des leitenden Auditors sowie eines medizinischen Fachauditors (wird durch die DGNR zur Seite gestellt) für einen Vor-Ort-Termin.
- Durchführung des Audits.
- Berichterstattung der Auditoren gegenüber dem Zertifizierungsausschuss der DGNR – anschließend Prüfung des Auditberichts.
- Auditbericht und Zertifikat werden durch den Zertifizierungsausschuss der DGNR freigegeben – anschließend Freigabe durch den TÜV Rheinland und Übersendung des Zertifikats.
*bei Re-Zertifizierung erfolgt eine automatische Angebots-Zusendung sechs Monate vor Ende der Zertifikatslaufzeit.
Kontaktinformation zum TÜV Rheinland:
Folgende Ansprechpartner:innen stehen Ihnen beim TÜV Rheinland zur Verfügung:
Angebot und Leistungen
Herr Lukas Schindler
T: +49(0) 2218065211
M: +49 (0) 1604714034
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Fachliche Informationen:
Herr Christian Friederich
M: +49 (0) 172 2320512
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dr. med. M. Groß
Prof. Dr. med. T. Platz
Prof. Dr. med. M. Pohl
Prof. Dr. med. T. Schmidt-Wilcke
Zertifizierungsausschuss der DGNR