Bereits seit dem Bekanntwerden der Pläne für die Krankenhausreform setzt sich die DGNR für die Etablierung sinnvoller Qualitätskriterien für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (NNFR) ein.

Nach aktuellem Diskussionsstand sollen nun die Qualitätskriterien der Krankenhausplanung des Landes NRW übernommen werden, die für die NNFR das Vorhalten der Leistungsgruppe Intensivmedizin am gleichen Standort fordern. Die DGNR hält das für sachlich nicht begründet und gefährlich für die Patientenversorgung in Deutschland. Eine aktuelle Umfrage unter Mitgliedern der DGNR bestätigt diese Einschätzung. Die Ergebnisse der Umfrage hat die DGNR an die Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder übermittelt.

Ausführliches Schreiben (PDF)

 

Meldung vom 17.04.2023: Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausreform

 

 

 

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